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Infobrett
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!!!Alle Baulichkeiten benötigen eine Genehmigung des Vorstandes. Wer eine Baulichkeit ohne Genehmigung der Obleute und des Vorstandes durchführt muss diese Baulichkeit wieder abreißen. Anträge und Genehmigungen erfolgen ausschließlich schrifftlich.!!!
Hier mal der Auszug aus dem BkleinGG welches für ALLE Pächter verpflichtend ist.