Kleingartenverein „Neue Heimat“ e.V. Schwarzenbek

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   Gasflaschen

Ihr solltet in der Gartenlaube nicht mehr wie eine Gasflasche aufbewahren, denn durch eine undichte Flasche reicht ein Funken aus, einen Brand auszulösen. Einen Gasbrand kann man nicht "einfach mal so" löschen. Daher solltet ihr eine regelmässige Überprüfung eurer Anschlussarmaturen  vornehmen. Desweiteren solltet ihr die Gasflaschen draussen in einem Schuppen oder ähnliches lagern. ( es ist einfacher für die Feuerwehr ein Vorhängeschloss zu öffnen als in einer verqualmten Laube nach Flaschen zu suchen) Falls es mal zu einem Brand kommen sollte und ihr seid beim eintreffen der Feuerwehr im Garten, gebt der Feuerwehr bitte genau an wo sich eure Gasflaschen befinden, damit diese schneller aus dem Gefahrenbereich geräumt werden können. (im Brandfall bitte niemals selbst versuchen solche Flaschen zu entfernen, sondern den Gefahrenbereich verlassen und die Gartennachbarn informieren.) Nicht benutze Flaschen bitte mit der vorgesehenen Schutzkappe bedecken um Ventilbeschädigungen zu vermeiden.

2. Verhalten bei Störungen

Undichtheiten: (z.B. Gasgeruch, Ausströmgeräusch):

• Sofort Flaschenventil schliessen! (im Uhrzeigersinn)

• Nicht Rauchen!

• Offene Feuer löschen!

• Nicht telefonieren!

• Keine Elektroschalter betätigen!

• Fenster und Türen öffnen!

• Undichte Flaschen sofort ins Freie bringen! ( nicht im Brandfall )

• Gebäude verlassen!

Brandfall:

• Feuerwehr benachrichtigen! Tel: 112

• Auf das Vorhandensein von Flüssiggasflaschen hinweisen!


Gartenteiche


Auch wenn ein Gartenteich sehr schön anzusehen ist, solltet ihr darauf achten, das der Teich gegen hereinfallen gesichert ist. Ihr müsst damit rechnen das sich Kinder in den Garten verirren und in den Teich fallen könnten. Die Gerichte Urteilen da sehr unterschiedlich, aber in den meisten Fällen bekommt der Teichbesitzer eine Mitschuld in Form einer Haftstrafe oder Geldstrafe. Die Gerichte können sich auf das Verkehrssicherungspflicht berufen. Diese besagt : Der Gartenteich muss so gesichert sein das Kinder nicht hereinfallen können wenn einer dieser Punkte zutrifft.

des spielen's in die Pachtgärten eindringen könnten.


Es kann keine hundertprozentige Sicherheit geben, aber ein Zaun hilft schon jede Menge, denn kleine Kinder kennen die Gefahren noch nicht.